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Wer darf sparen?  

Die Mitglieder unserer Genossenschaft und deren Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung können sparen.

Angehörige sind:
  • Ehegatte des Mitgliedes
  • Verlobte des Mitgliedes
  • Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie
  • Geschwister und Kinder der Geschwister
  • Ehegatten der Geschwister
  • Geschwister der Ehegatten
  • Geschwister der Eltern
  • Personen, die durch Annahme an Kindes Statt miteinander verbunden sind

Sind Sie weder Mitglied noch Angehöriger?
Dann werden Sie mit einem Anteil in Höhe von 20,00 EUR Mitglied in unserer Genossenschaft und genießen Sie neben dem Sparen unsere weiteren Servicedienstleistungen.

 

 

 

 

 




 

 

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